Winterdienst – Die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen liegt grundsätzlich beim Besitzer bzw. Mieter eines Hauses. Wird sie vernachlässigt und kommt ein Dritter so zu Schaden, besteht folglich auch Schadenersatzpflicht. Hierfür kann eine Haftpflichtversicherung einspringen. Ob Ihre Privathaftpflicht noch ausreicht, müssen wir anhand konkreter Gegebenheiten prüfen.
Der Fleck auf dem Teppich - Die Familienzusammenkünfte rund um Heiligabend sind ein Thema für sich. Tante Hannah erzählt wild gestikulierend von ihrer letzten Kreuzfahrt. In der Hand hat sie dabei ein Glas Rotwein. Wie nicht anders zu erwarten, verschüttet sie während des Monologes einen Großteil des Glasinhalts. Der neue Teppich ist nicht mehr zu retten. Die entstandenen Kosten sind ein Fall für die private Haftpflichtversicherung von Tante Hannah.
Das kaputte Geschenk - Der 11-jährige Neffe kann sich vor Weihnachtsfreude kaum halten. Vor lauter Aufregung übersieht er das Geschenk ihrer Tochter, welches beispielsweise ein teures iPad oder ein neues Handy beinhaltet und tritt darauf, es fällt vom Sofa, nicht auf, sondern neben den Teppich, oder sonstige „schöne“ Dinge geschehen. Fazit: Geschenk kaputt, Tochter weint, die Stimmung kippt. In solchen Fällen sei die private Haftpflichtversicherung gepriesen. Diese springt in einem solchen Fall nämlich ein und ersetzt den Schaden.
Dachlawinen – Diese Situation trifft natürlich, je nach Wohngebiet, nicht auf Jedermann zu. Während sich der Eine sehnlichst eine weiße Traumlandschaft herbeiträumt, sind Schneemassen für den Anderen ein Leid. Da parkt man sein Auto guten Gewissens an seinem Haus und entdeckt am nächsten Morgen einen saftigen Schaden am Fahrzeug, hervorgerufen durch eine Dachlawine. Als schadhafte Einwirkung von außen sind solche Schäden in jedem Fall über die Vollkaskoversicherung gedeckt. Einige Versicherer bieten diesen Schutz aber auch bereits im Rahmen der Teilkasko an. Beachten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs aber stets den Schneestatus an angrenzenden Dächern, damit Ihnen nicht ggf. aus grob fahrlässigem Verhalten heraus ein Strick gedreht wird. Und gehen Sie bei Winterreifen bitte keine Kompromisse ein – ein Ganzjahresreifen kann nichts besonders gut.