Manchmal muss man als Versicherungsmakler den Versicherern zeigen, wo genau eine beanspruchte Leistung in ihren eigenen Bedingungen steht 😊
Der Fall:
Unsere langjährige Kundin hatte an einem Samstag ein unglückliches Treffen mit einem Fuchs auf einer Bundesstraße in Bayern.
Am darauffolgenden Montag brachte sie das Auto in die Werkstatt und dort erfuhr sie, dass ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist (Kühlerschaden). Also, Auto dort gelassen, Mietwagen geholt und ab in die Arbeit.
Der Schaden am Auto war so umfangreich, dass sie dieses erst eine Woche später abholen dürfte.
Der Kfz-Versicherer übernahm den Schaden am Auto, lehnte aber die Übernahme der Mietwagenkosten ab:
Unsere Kundin machte das einzig richtige, Sie informierte uns über die Ablehnung.
Nach Durchsicht der Bedingungen mussten wir feststellen, dass die Sachbearbeiterin nach dem Punkt A.3.4.5 ablehnte, hat aber den vorherigen Abschnitt A.3.4.4 übersehen.
Im Auftrag unserer Kundin hat Panos Kalantzis den Vertrag überprüft, die Württembergische angeschrieben und um Prüfung des Sachverhaltes gebeten.
Bemerkenswert: schon am nächsten Tag haben wir die Antwort der Württembergische per Fax erhalten (Lob für die sehr schnelle Reaktion!!!):
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