Drohnen werden mehr und mehr zu einem Massenartikel, insbesondere seit es schon für unter 100 Euro brauchbare Geräte gibt. Was viele Anwender nicht wissen: Für den Einsatz gelten strenge Regeln, und dass die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden einspringt, ist überaus fraglich. Ein Absturz kann aber auch erfahrenen Piloten passieren, beispielsweise aufgrund einer Windböe. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, haftet der Pilot mit seinem Vermögen.
Das Problem: Prinzipiell ist der Gebrauch von Spielzeugen über die Privathaftpflichtpolice abgesichert – nicht festgelegt ist aber, bis zu welchem Gewicht eine Drohne noch als Spielzeug gilt. Überschreitet sie die Schwelle zum unbemannten Flugobjekt, kann der Versicherer den Daumen senken. Drohnenbesitzer sollten daher unbedingt mit ihrer Versicherung abklären, ob ihre Drohne vom Haftpflichtschutz umfasst ist und ob gegebenenfalls eine Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann. Für größere und damit schwerere Geräte muss eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden – das schreibt der Gesetzgeber vor.
Da wir im Jahr 2018 bereits mehrere Schadensfälle mit Drohnen hatten empfehlen wir Ihnen sich mit dem Thema Versicherung ernsthaft auseinanderzusetzen.
Glücklicherweise sind bisher alle Schäden auf eine Nutzung im Wohnzimmer zurückzuführen und ohne Personenschäden abgelaufen.
Wenn die Phantom DJI eine Designerlampe oder den Fernseher zerstört hat (2 mal passiert in den letzten 3 Monaten) ist das zwar ärgerlich, aber zwei mal leistete die Haftpflichtversicherung und einmal ein Wertschutzbrief.
Wer Beratung zum Thema Absicherung für Drohnen benötigt findet hier unsere Kontaktdaten.