Klassischer Fall: Ein Paar zieht zusammen, beide bringen ihre Hausratversicherung mit und denken nicht daran, eine zu kündigen. Entsprechende Schäden sind damit doppelt abgesichert, im Versicherungsdeutsch heißt das Mehrfachversicherung. Das kommt häufig vor ist generell kein Problem – sofern man offen und transparent vorgeht. Vor allem muss bei einer Schadensmeldung auf die Mehrfachversicherung hingewiesen werden.
Wer dagegen gezielt ein Hausrat-Risiko mehrfach versichert, um im Schadensfall doppelte Leistungen zu erhalten, kann nicht auf die Leistungspflicht der Versicherer zählen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich entschieden. Ein Mann hatte zwei Hausratversicherungen abgeschlossen und beim Antrag auf die zweite die erste verschwiegen, was er vor Gericht auf seine damals mangelhaften Deutschkenntnisse zurückführte. Die Richter stellten klar, dass ein Schaden auch bei Mehrfachversicherung nur einmal in der angemessenen Höhe geltend gemacht werden kann. Im vorliegenden Fall ging der Mann komplett leer aus, da auch weitere Umstände auf eine betrügerische Absicht hindeuteten.