Coronavirus: Das gilt bei der Reiseversicherung 

Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich mich mit dem Corona-Virus infiziert habe und daher nicht reisen kann? 

Ob die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten übernimmt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Es kommt auf die Bedingungen der jeweils abgeschlossenen Versicherung, die konkreten behördlichen Maßnahmen und die weitere Verbreitung des Virus an. Erkrankte sollten sich deshalb zur Klärung dieser Frage mit ihrem Reiseversicherer in Verbindung setzen. 

Bin ich versichert, wenn ich mich auf einer Reise mit dem Coronavirus infiziere? 

Unabhängig vom Coronavirus sollte für Auslandsreisen immer eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Sie übernimmt die für eine Behandlung im Ausland anfallenden Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind – und leistet, je nach einbezogenem Bedingungswerk, auch für die medizinische Behandlung wegen einer Coronavirus-Infektion. 

Tritt meine Reiserücktrittsversicherung ein, wenn ich wegen Kontakt zu einem Erkrankten unter Quarantäne gestellt werde, ohne dass das Virus bei mir nachgewiesen wurde? 

Nein, eine behördlich angeordnete Quarantäne ist von der Reiseversicherung nicht gedeckt. 

 Wie groß ist die Ansteckungsgefahr in Deutschland? 

In Deutschland sind bislang nur wenige bestätigte Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus aufgetreten. Nach den Infektionen bei einer Firma in Bayern und einzelnen Fällen bei den deutschen Staatsbürgern, die Anfang Februar 2020 aus Wuhan ausgeflogen worden waren, sind am 25.2.2020 Erkrankungsfälle in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bekannt geworden. 

Fast alle Patienten aus dem sogenannten Infektionscluster in Bayern wurden inzwischen genesen aus dem Krankenhaus entlassen. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. (Quelle RKI, Stand 26.2.2020) 

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