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Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgelegt, dass sie Familien stärker entlasten und stärker an den hohen Steuereinnahmen der guten Konjunktur teilhaben lassen wollen.
Genau dies soll nun mit dem Familienentlastungsgesetz geschehen.
Um wie viel Euro steigt das Kindergeld 2019?
bis 30. Juni 2019 (in Euro) ab 1.Juli 2019 (in Euro)
Erstes Kind 194 204
Zweites Kind 194 204
Drittes Kind 200 210
Jedes weitere Kind 225 235
Neben der Erhöhung des Kindergelds hat die Bundesregierung beschlossen auch den steuerlichen Kinderfreibetrag zu erhöhen.
Er steigt in zwei gleichen Teilen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.
So erhöht er sich im Jahr 2019 von 7.428 Euro auf 7.620 Euro und im Jahr 2020 dann weiter auf 7.812 Euro.
Ebenso steigt der Grundfreibetrag im Jahr 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro. Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 9.000 Euro.
Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.