Neue Rechengrößen (Beitragsbemessungsgrenzen) ab 2020 in der Sozialversicherung

Ab 1. Januar 2020 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2020. Demnach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

Die Rechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst - das hält die soziale Absicherung stabil. Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab 1. Januar 2020 eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag richtet sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 6.900 Euro im Monat in den alten und 6.450 Euro in den neuen Bundesländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.450 Euro in den alten und 7.900 Euro in den neuen Bundesländern.  

Beitragsbemessungsgrenze: Bis zu diesem Höchstbetrag ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.

Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 56.250 Euro (4.687,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550 Euro (5.212,50 Euro im Monat).

Versicherungspflichtgrenze: Bis zu dieser Grenze des jährlichen oder monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

KONTAKT

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

(Pflichtangabe)“ zeigt erforderliche Felder an

Ohne Titel(Pflichtangabe)
Hidden
Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu. » Datenschutzhinweise
(*) = benötigte Angaben (Pflichtfelder)
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Unsere Kooperationspartner

Avatar

STEINKRÜGER STINGL & PARTNER

Montgelasstraße 2, 81679 München
Tel.: 089 660 628 210
E-Mail: ms@steinkrueger-stingl.com
Website: www.steinkrueger-stingl.com

Avatar

Beratung. Verkauf. Vermietung.

Belgradstr.9, 80796 München
Tel.: +49 8142 655 0812
Fax: +49 8142 462 8252
E-Mail: info@gillhuber-immobilien.de
Website: www.gillhuber-immobilien.de

Avatar

MK FINANZIERUNG | MARCUS UND KATRIN WEGSCHEIDER GBR

Kreuzlinger Straße 52B, 82110 Germering
Tel.: 089 189 540 99
E-Mail: kw@mk-finanzierungen.de
Website: www.mk-finanzierung.de

Avatar

Spezialisiert auf WEG und Miethausverwaltung

Parkweg 6, 83670 Bad Heilbrunn
Tel.: 0804 618 765 0
E-Mail: info@innova-hausverwaltung.de
Website: www.innova-hausverwaltung.de

Avatar

UNSERE ANWÄLTE FÜR VERKEHRSRECHT – Bernd Hofer, Stephan Hoynatzky, Heinz Hoynatzky

Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg a.d. Isar
Tel.: 08761 743 50
E-Mail: info@hohoy.de
Website: www.hohoy.de

Avatar

Rechtsanwalt

Kreillerstr. 65, 81673 München
Tel.: 089 450 367 20
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-sowa.de
Website: www.rechtsanwalt-sowa.de

Kontakt

08171 / 63 99 99 4

info@vermas-gmbh.de

Adresse

Neuer Pl. 14, 82538 Geretsried

Montgelasstr. 2, 81679 München

Socials