Rauchmelder muss sein!

Mitten in der Adventszeit möchte ich Euch nicht wieder daran erinnern, die Kerzen gut zu befestigen oder auszumachen, wenn man den Raum verlässt. Diese Hinweise kennt jeder.

Die heutige Erinnerung gilt dem Rauchmelder.
Bis 31.12.2017 müssen alle bestehenden Wohnungen damit ausgestattet sein. Und zwar ALLE, auch das selbstgenutzte Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung.

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Artikel 46 Absatz 4 der Bayerischen Bauordnung

In Kundengesprächen werden wir oft gefragt:

„Was passiert im Schadenfall, wenn ich keinen Rauchmelder habe? Zahlt dann meine Versicherung?“

Sehr viele Versicherer schreiben in ihren Bedingungen zur Wohngebäude- und Hausratversicherung:

„Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften…
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit…vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.“

Experten diskutieren darüber, wie diese Vorschrift zu verstehen ist:
• einige argumentieren, dass nicht vorhandene Rauchmelder eine Obliegenheitsverletzung darstellen und somit der Versicherer seine Leistung mindestens kürzen darf.
• andere wiederum behaupten, dass der Rauchmelder nicht das Gebäude, sondern den Menschen schützen soll und in diesem Fall keine Obliegenheitsverletzung vorliegt.

Meine Meinung:
Der Rauchmelder wird das Feuer nicht verhindern. Er wird aber mich und meine Familie aufwecken und uns genug Zeit geben um das brennende Haus zu verlassen.

Rauchmelder können Leben retten. Und ganz ehrlich: das ist wirklich keine große finanzielle Investition. Also, Rauchmelder kaufen, installieren, in Betrieb nehmen!

Und was mein Hab und Gut im brennenden Haus angeht: ich habe mich für einen Anbieter entschieden, welcher mir die Leistung nicht kürzt, wenn ich einen Schaden grob fahrlässig verursachen oder eine Obliegenheit verletzen würde. Das kann ich Euch sehr empfehlen.

In diesem Sinne:
Eine schöne und sichere Adventszeit!

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Rauchmelder

Schöne Rauchmelder findet man z.B. im Baumarkt oder hier bei Amazon.

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