Wir helfen Ihnen dabei sich im Dschungel der Reiseversicherungen zurecht zu finden!

Was versteht man unter dem Sammelbegriff Reiseversicherungen?

Hierbei handelt es sich um Versicherungen, die im Rahmen eines Urlaubs oder einer Reise abgeschlossen werden können.

Diese Versicherungen werden einzeln oder in Kombinationen angeboten:

  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiseunfallversicherung

Die wichtigste Reiseversicherung ist die Auslandskrankenversicherung, aber warum überhaupt?

Situation gesetzlich Versicherter

Im Ausland wird man fast immer als Privatpatient behandelt. In einigen europäischen Ländern gibt es mittlerweile bereits Verrechnungsabkommen, wonach die dortigen Ärzte auch nach der deutschen Gebührenordnung abrechnen sollen. Leider tun dies viele nicht und im Notfall auf die Suche zu gehen, ist sicherlich auch keine Lösung. Außerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte über die europäische Krankenversicherungskarte nicht versichert. Ein Krankenrücktransport ist in keinem Fall über die GKV abgesichert. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich.

Situation privat Versicherter

Sie sind grundsätzlich weltweit versichert, allerdings außerhalb von Europa, laut Musterbedingungen nur für einen Monat. Das wichtige Thema „Rücktransport“ ist regelmäßig unzureichend oder gar nicht versichert. Außerdem würden im Ausland anfallende Kosten durch einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt nicht erstattet werden. Auch die Beitragsrückerstattung könnte dadurch gefährdet werden. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich.

Wichtige Begriffe und Fachterminologie:

In der Regel umfasst die Reise-Krankenversicherung die folgenden Basisleistungen:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Einfache Zahnfüllungen
  • Transport zum nächsten
  • Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
  • Ärztlich verordneter Rücktransport in die Heimat
  • Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland
  • Leistungsstarke Tarife bieten ein erheblich umfangreicheres Leistungsspektrum an.

Hier können Sie sich den für Sie passenden Tarif berechnen:

Reiserücktrittsversicherung:

Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten der Reise aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Versichert sind damit nur Ereignisse bis zum Reiseantritt. Hier gelangst du zum Tarifrechner.

Reiseabbruchversicherung:

Sie ist die Verlängerung der Reiserücktrittsversicherung bis zum Urlaubsende. Die Kosten für einen Abbruch, eine Unterbrechung oder einer verspäteten Rückkehr von der bereits begonnenen Reise werden erstattet. Die Voraussetzung ist, dass ein versicherter Abbruchgrund vorliegt. Hier gelangst du zum Tarifrechner.

Reisegepäckversicherung:

Eine Reisegepäckversicherung schützt im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks während der Urlaubsreise. Der Versicherungsschutz unterliegt Einschränkungen für einzelne Gegenstände, je nach Versicherer. Per Definition sind alle auf der Reise mitgeführten Gegenstände des persönlichen Bedarfs als Reisegepäck eingeordnet. Ob diese im Koffer, am Körper oder in der Kleidung mitgeführt werden, ist hierbei irrelevant. Auch Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind in der Regel mitversichert. Eine Reisegepäckversicherung erstattet im Schadensfall eine zuvor festgelegte Versicherungssumme. Neben Beschädigung, Verlust und Diebstahl ist man auch bei verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks geschützt. In diesem Fall kann der Versicherte Ersatzeinkäufe bis zu einer vereinbarten Höhe tätigen. Die Reisegepäckversicherung ist für Geschäftsreisende besonders zu empfehlen (z. B. als Jahresvertrag). Hier gelangst du zum Tarifrechner.

Reiseunfallversicherung

Ein Unfall liegt bedingungsgemäß dann vor, wenn eine der versicherten Personen durch ein plötzliches von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet eine der versicherten Personen durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden eine der versicherten Personen bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden erleidet. Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die zum Tod oder zu einer dauernden Invalidität eines versicherten Reisenden führen. Hier gelangst du zum Tarifrechner.

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