Das erste, richtig frühlingshafte Wochenende ist schon wieder vorbei. Viele haben das traumhafte Wetter genutzt: ein ausgiebiger Spaziergang in der Natur, eine Spritztour mit dem Motorrad, die Mädels und Jungs mit ihren Inline-Skates und auf dem Fußballplatz.
Nach unserem zweistündigen Familien-Spaziergang am Samstag machte ich es mir auf der Terrasse mit einem Eiskaffee gemütlich und checkte die News aus meinen Onlinefachforen. Da war es wieder: eine Diskussion über ein älteres Gerichtsurteil zum Thema Unfallversicherung. Und mich packte die Lust, Ihnen davon zu berichten.
Eine Tennis-Spielerin knickte mit ihrem Fuß während des Spiels um und hat sich dabei Außen- und Innenbänder des Fußgelenks so stark verletzt, dass sie einen bleibenden Schaden davonträgt. Sie stellte einen Antrag auf Leistung bei ihrer Unfallversicherung. Und dann kam „die Stunde der Wahrheit“: Eigenbewegung als Ursache des Unfalls ist in ihrem Vertrag nicht versichert.
Was heißt denn Eigenbewegung im Sinne der Unfallversicherung?
Hier nur ein paar Beispiele aus dem Gerichtssaal:
- Hüpfen, Drehen und Stolpern bei einem „normalen“ Gesellschaftstanz
- Umknicken des Fußes beim Treppensteigen
- Der Versicherte stürzt beim Skifahren, weil ein anderer Skifahrer dicht an ihm vorbeifährt und er sich dadurch erschreckt
Bei allen diesen Fällen (und vielen mehr) gingen die Verletzten leer aus, weil in ihrer privaten Unfallversicherung ein sehr wichtiges Merkmal fehlte: die Mitversicherung der Eigenbewegung!!!
Jetzt weiß ich wieder, warum es mich nicht stört, wenn jemand behauptet, ich wäre mit dem AVB-Virus infiziert (AVB: Allgemeine Versicherungs Bedingungen). Ich lese und vergleiche gerne AVB's. In unseren Leistungsvergleichen zur Unfallversicherung findet man alle wichtigen Merkmale, wie z.B.
- Mitwirkungsanteil
- Eigenbewegung
- Unfalldefinition und Ausschlüsse
- Meldefristen
- und viele mehr
Leider finden in den meisten Onlinevergleichsrechnern diese sogenannten Leistungsauslöser keine Berücksichtigung und werden erst durch das eigene Studium der Bedingungswerke transparent.
Und diese Sorgfalt zahlt sich aus, wie die jüngste Leistungsabrechnung (06.03.2017) zeigt:
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