Warum bezahlt meine Hausratversicherung nicht?

„Ich zahle seit Jahren meine Beiträge – nun habe ich einmal einen Schaden, und die Versicherung zahlt nicht“.

Zahlt die Versicherung nur wenn/weil sie „will“ oder „nicht will“? Zunächst die Fakten:

Fakt 1: „Vertrag ist Vertrag!“ Das heißt, beide Vertragsparteien müssen ihr Wort halten.

Fakt 2: „Scripta manent!“ Oder auf Deutsch: nur das geschriebene Wort bleibt.

Fakt 3: „wer einen Anspruch erhebt, der muss auch den Nachweis erbringen!“

Auch wenn man sein Hab und Gut ordentlich versichert hat, darf man eins nicht vergessen: die vereinbarten „Spielregeln“ sind einzuhalten!

Bei den „Spielregeln“ unterscheiden wir zwischen zwei Phasen: VOR dem Schaden und NACH dem Schaden. Was man hier zu tun oder zu unterlassen hat, findet man im Versicherungsvertrag unter dem Begriff Obliegenheiten. Hier einige reale Praxisbeispiele:

Phase 1: VOR dem Schaden, hier am Beispiel einer Einganstüre:

Kundensituation: Ich bin vor kurzem umgezogen. Eine Außentür hatte ein überstehendes Türschloss und einen von aussen abschraubbaren Beschlag (siehe Fotos unten):

In meinem Vertrag stand: „der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nachstehende Sicherungen INNERHALB EINES MONATS…Folgendes anzubringen: Zylinderschloss… bündig mit Sicherheitsbeschlag… von innen verschraubt…“.

Was, wenn ich das Schloss nicht ausgetauscht hätte und der Einbrecher genau diese Tür „ausgesucht“ hätte? Im Kleingedruckten steht: „bis zum Einbau gilt eine Selbstbeteiligung von 25%...Für Schäden nach Ablauf der Frist…besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ“.

Also, ab zum Baumarkt: jetzt ist das Schloss bündig und von innen verschraubt!

Und wie sehen Ihre Türen aus z.B. Haustüre, Kellertüre, Garage usw.?

Phase 2: NACH dem Schaden, hier wieder am Beispiel eines tatsächlichen Einbruchdiebstahls:

Kundensituation: im Haus unseres Kunden wurde eingebrochen. Der/die Einbrecher haben, mal wieder, einen sehr guten Geschmack bewiesen: eine Uhrensammlung, Silbergeschirr und -Besteck und diverse „Kleinigkeiten“ wie z.B. Kamera, Handy und Tablet.

Welche „Spielregeln“ gelten hier? Unter anderem:

-       dem Versicherer und der Polizei den Schaden UNVERZÜGLICH anzuzeigen,

-       dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der gestohlenen Sachen einzureichen

-       das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos)

-       Belege beizubringen, deren Beschaffung zumutbar ist

Genau der letzte Punkt ist bei der Leistungsprüfung immer wieder eine große Herausforderung für unsere Kunden. Jetzt im Ernst: wie soll man im Schadensfall beweisen, dass man nicht nur Tisch, Fernseher und Co. besitzt, sondern auch Sammlungen, ausgefallene/ hochwertige Möbel oder Erbstücke?

Haben Sie alle Anschaffungsrechnungen schön chronologisch sortiert? Und wenn ja, wo bewahren Sie diese auf und wie schützen Sie diese gegen Feuer- oder Überschwemmungsschäden? Ganz einfach: für die meisten unmöglich!

Deshalb unser Tipp: schon beim Abschluss der Hausratversicherung: Handy aus der Tasche, mit Fotos und Videos Ihr Hab und Gut dokumentieren, alle vorhandenen Anschaffungsbelege / Bedienungsanleitungen / Zertifikate etc. abfotografieren und speichern.

Haben Sie auch eine Uhren-/Briefmarken-/Münzen- oder sonstige Sammlung? Dann schnell eine Liste erstellen, Stücke einzeln fotografieren und den aktuellen Wert dokumentieren.

Und nicht vergessen: die Belege in physischer Form aufzubewahren bringt nichts, wenn es brennt. Also, digital archivieren und außerhalb des Hauses aufbewahren.

Genau nach diesem Schema unterstützten wir auch unseren Kunden. Beim Vor-Ort-Termin des Gutachters war unser Spezialist mit dabei. Der Gutachter veranlasste die Zahlung von 40.375,88€ im Januar 2017 an den Kunden.

Vertrag ist eben Vertrag!

Möchten Sie mehr erfahren, dann folgen Sie uns z.B. auf Facebook

https://www.facebook.com/vermasgmbh/?ref=bookmarks Schloss vorher Schloss nachher

KONTAKT

Wir rufen Sie gerne zurück

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

(Pflichtangabe)“ zeigt erforderliche Felder an

Ohne Titel(Pflichtangabe)
Hidden
Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu. » Datenschutzhinweise
(*) = benötigte Angaben (Pflichtfelder)
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Unsere Kooperationspartner

Avatar

STEINKRÜGER STINGL & PARTNER

Montgelasstraße 2, 81679 München
Tel.: 089 660 628 210
E-Mail: ms@steinkrueger-stingl.com
Website: www.steinkrueger-stingl.com

Avatar

Beratung. Verkauf. Vermietung.

Belgradstr.9, 80796 München
Tel.: +49 8142 655 0812
Fax: +49 8142 462 8252
E-Mail: info@gillhuber-immobilien.de
Website: www.gillhuber-immobilien.de

Avatar

MK FINANZIERUNG | MARCUS UND KATRIN WEGSCHEIDER GBR

Kreuzlinger Straße 52B, 82110 Germering
Tel.: 089 189 540 99
E-Mail: kw@mk-finanzierungen.de
Website: www.mk-finanzierung.de

Avatar

Spezialisiert auf WEG und Miethausverwaltung

Parkweg 6, 83670 Bad Heilbrunn
Tel.: 0804 618 765 0
E-Mail: info@innova-hausverwaltung.de
Website: www.innova-hausverwaltung.de

Avatar

UNSERE ANWÄLTE FÜR VERKEHRSRECHT – Bernd Hofer, Stephan Hoynatzky, Heinz Hoynatzky

Burgermühlstraße 1, 85368 Moosburg a.d. Isar
Tel.: 08761 743 50
E-Mail: info@hohoy.de
Website: www.hohoy.de

Avatar

Rechtsanwalt

Kreillerstr. 65, 81673 München
Tel.: 089 450 367 20
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-sowa.de
Website: www.rechtsanwalt-sowa.de

Kontakt

08171 / 63 99 99 4

info@vermas-gmbh.de

Adresse

Neuer Pl. 14, 82538 Geretsried

Montgelasstr. 2, 81679 München

Socials