Welche Versicherungen sind für mein Elektrofahrzeug vorgeschrieben, welche sind sinnvoll? Und mit welcher Förderung kann ich rechnen? Die Antworten im Überblick.
2 Prozent. So hoch oder besser gesagt so niedrig ist laut Kraftfahrt-Bundesamt der Anteil von E-Autos in Deutschland. Interessanter sind jedoch die Veränderungen zum Vorjahr. Zwischen 2018 und 2019 hat die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen um 54 Prozent auf rund 83.000 zugelegt – so viel wie bei keiner anderen Antriebsart. Die Stromer sind im Kommen, die erweiterten staatlichen Zuschüsse sollen den umweltfreundlichen Umbau individueller Mobilität weiter fördern.
Was E-Autofahrer rund um die Kfz-Versicherung wissen müssen, haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.
Elektroautos & Kfz-Versicherung: Was muss ich beachten?
Elektroautos unterliegen – wie Benziner und Diesel auch – der Versicherungspflicht. Heißt: Ohne Versicherung dürfen sie nicht auf die Straße. Zwingend notwendig ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflicht entschädigt die Unfallopfer. Sie kommt für die Schäden am fremden Fahrzeug auf, für weitere Sachschäden wie etwa an Gebäuden und für Personenschäden.
Teil- und Vollkaskoversicherung sind optional. Eine Teilkasko übernimmt unter anderem die Schäden bei Diebstahl oder einem Wildunfall. Die Vollkasko-Versicherung leistet darüber hinaus nach einem selbstverschuldeten Unfall auch für die Schäden am eigenen Auto.
Welche Besonderheiten gibt es bei Elektroautos?
Herzstück eines jeden E-Fahrzeugs ist der Akku. Geht dieser kaputt, wird es teuer. Gut zu wissen für Autofahrer: Der Akku ist als Fahrzeugteil in die Kaskoversicherung eingeschlossen. Drei Konstellationen für den Versicherungsschutz sind denkbar:
- Das E-Auto ist geleast
Es spielt in der Kaskoversicherung für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob es sich um ein gekauftes oder ein geleastes Fahrzeug handelt. Bei einem Leasingfahrzeug verlangt der Leasinggeber in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Der Akku ist dann zum Beispiel bei Unfällen oder einem Diebstahl versichert. Ohne eine Kaskoversicherung müsste der Verbraucher jeglichen Schaden am Auto dem Leasinggeber aus eigener Tasche ersetzen.
- Der Akku ist geleast
Wenige Autohersteller bieten auch die Möglichkeit an, nur den Akku zu leasen. Häufig gibt der Hersteller eine Gewährleistung auf die Funktionstüchtigkeit – aber nicht auf Schäden wie Diebstahl, Marderbisse oder Brände. Auch in dieser Konstellation ist deshalb eine Kaskoversicherung notwendig, wenn E-Auto-Fahrer den teuren Akku nicht selbst ersetzen wollen. Wurde nur der Akku geleast und das Fahrzeug gekauft, steht die Entschädigung für den Akku dem Leasinggeber zu.
- Auto und Akku sind komplett im Besitz des Halters
Aufgrund der höheren Anschaffungskosten ist eine Vollkaskoversicherung für neue Elektroautos sinnvoll. Darüber sind selbstverständlich auch Schäden am Akku abgedeckt.
Ist der Akku über die Kasko versichert, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an: Welche Schäden genau sind darin abgedeckt? So können Akkus – je nach Kfz-Versicherer und Tarif – zum Beispiel gegen folgende Schäden versichert werden:
- Brand
- Überspannung und Blitzschlag
- Kurzschluss
- Diebstahl
- Hackerangriffe
- Folgeschäden durch Tierbiss
Manche Versicherer übernehmen nach einem Totalschaden die Entsorgung des Lithium-Ionen-Akkus, sofern der Autohersteller, der hier eigentlich in der Pflicht ist, die Entsorgungskosten nicht übernimmt.
Autofahrer sollten bei der Wahl ihrer Kaskoversicherung darauf achten, ob im Schadensfall der Neu- oder der Zeitwert des Akkus ersetzt wird.
Sind die Beiträge zur Kfz-Versicherung höher als bei Autos mit Verbrennungsmotor?
Die Versicherung eines E-Autos muss nicht zwangsläufig teurer sein als für einen Benziner oder Diesel. Prinzipiell gilt: Für die Kalkulation der Prämien durch die Versicherer spielt die Antriebstechnik keine Rolle. Wie bei herkömmlichen Modellen auch berechnet sich die Höhe des Versicherungsbeitrags nach der Typ- und Regionalklasse des Wagens, der jährlichen Fahrleistung, dem Schadenfreiheitsrabatt und zahlreichen weiteren Faktoren.
Wie erfolgt die Typklasseneinstufung bei Elektrofahrzeugen?
Bei der Typklasseneinstufung ist es entscheidend, wie viele Schäden mit dem Automodell entstehen und wie teuer diese sind. Das gilt sowohl für Verbrenner als auch für E-Autos. Die Art der Motorisierung allein spielt bei der Typklasseneinstufung also keine relevante Rolle für die Kfz-Versicherung.
Wechsel der Versicherung: Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt vom Auto mit Verbrennungsmotor mitnehmen?
Ja, das ist möglich. Wechselt ein Autofahrer den Anbieter seiner Kfz-Versicherung, kann er seinen Schadenfreiheitsrabatt zur neuen Versicherung mitnehmen.
Haben Elektroautos eine höhere Brandgefahr?
Elektrisch angetriebene Autos, die spektakulär in Flammen aufgehen, sorgen regelmäßig für Aufsehen und Schlagzeilen. Die Bilder geben manchen auch Anlass zur Sorge: Brennen die E-Fahrzeuge vielleicht häufiger, schneller oder intensiver?
Fakt ist: Wenn E-Autos brennen, brennen sie anders als Benziner und Diesel. Feuerwehrleute brauchen zum Löschen sehr viel Wasser, um die Batterie zu kühlen und die chemische Reaktion zu unterbrechen. Bei Verbrennern nutzen sie meist Löschschaum. Entscheidend ist auch, dass das ausgebrannte E-Auto nach dem Löschen idealerweise in einem Wasserbad gelagert wird. Der Grund: Die Batterie kann bis zu 24 Stunden nach dem Löschen wieder aufflammen.
Fangen E-Autos nun tatsächlich häufiger Feuer? Nach Einschätzung der Autoexperten im Versicherungsverband GDV geht von Elektrofahrzeugen grundsätzlich keine höhere Brandgefahr aus als von Autos mit Verbrennungsmotoren.
Elektrofahrzeuge sollten idealerweise so konstruiert und gebaut sein, dass die Batterien – ebenso wie die Kraftstofftanks in herkömmlichen Fahrzeugen – bei Unfällen möglichst nicht beschädigt werden.
Verursachen elektrische Fahrzeuge mehr bzw. teurere Schäden?
Die Schadensverläufe des GDV zeigen, dass es bei Elektrofahrzeugen im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichem Antrieb keine großen Unterschiede gibt. Bislang können die Kfz-Versicherer keine Auffälligkeiten wie beispielsweise häufige Batteriebrände statistisch feststellen.
Wie bekomme ich die Förderung für mein Elektroauto?
Elektrische Wagen werden staatlich gefördert. Im November 2019 hat die Bundesregierung beschlossen, die Förderung von Elektroautos auszuweiten - zeitlich und finanziell. Zeitlich, weil Kauf und Leasing eines neuen E-Autos bis 2025 gefördert werden sollen. Und finanziell, weil der Zuschuss von derzeit 4.000 Euro auf bis zu 6.000 Euro steigen soll. Voraussetzung dafür ist, dass der Listenpreis des neuen Stromers unter 40.000 Euro liegt. Ist der Listenpreis höher, steigt die Prämie auf 5.000 Euro.
Elektro-Modelle, die neu mehr als 65.000 Euro kosten, sind von der Förderung ausgenommen. Alle Details zum Förderverfahren und zur Antragsstellung finden Interessierte auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wie werden E-Autos steuerlich gefördert?
Elektroautos, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, sind für die nächsten zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Auch nach einem Halterwechsel bleibt dieses Steuerprivileg.