Sturm, Hagel, Starkregen, immer wieder ziehen schwere Unwetter über Deutschland hinweg. Die meisten Hausbesitzer sind richtig versichert, aber nicht alle. Wir erklären, welche Police für Unwetterschäden an Haus und Auto zahlt.
- Wie sind Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überspannung versichert?
Unwetterschäden am Gebäude
Vom Sturm abgedeckte Dachziegel, beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben: Wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Sturm ab Windstärke 8 (62 km/h) in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Schäden auf.
Unwetterschäden am Hausrat
Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Hat beispielsweise ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, dann ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner.
Unwetterschäden an Autos
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.
- Wie sind Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Rückstau versichert?
Unwetterschäden am Gebäude
Bei Hochwasser und Starkregen sind Mieter und Eigentümer nur über die sogenannte Elementarschadenversicherung (oft auch "Naturgefahrenversicherung") finanziell richtig geschützt. Vor allem ältere Wohngebäudeversicherungen helfen bei diesen Unwetterschäden in der Regel nicht weiter. Bei neueren Wohngebäudeversicherungen ist der zusätzliche Elementarschutz häufig bereits integriert.
Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination damit abgeschlossen werden. Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt nach einem Unwetter die Kosten für:
- die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z.B. Garage oder Schuppen).
- die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
- den eventuellen Abriss des Gebäudes.
- Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können versichert werden.
Unwetterschäden am Hausrat
Schäden am Inventar eines Hauses sind nach einem Unwetter über die Hausratversicherung geschützt – sofern die Hausratversicherung über den Elementarversicherungsschutz verfügt. Wie bei der Wohngebäude- kann die Hausratversicherung um den Naturgefahrenschutz erweitert werden. Nur damit ist das Inventar bei eindringendem Wasser versichert.
Unwetterschäden an Autos
Autofahrer, deren Wagen bei einem Hochwasser, Starkregen oder einer Überschwemmung beschädigt wurde, sind durch die Teilkaskoversicherung geschützt. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt diese Schäden ebenfalls ersetzt (Leistungen der Teilkaskoversicherung sind automatisch in der Vollkaskoversicherung integriert).