Welche Versicherungen kann man für den Urlaub abschliessen?

Was versteht man unter dem Sammelbegriff Reiseversicherungen?

Dabei handelt es sich um Versicherungen, die im Rahmen eines Urlaub oder einer Reise abgeschlossen werden können.
Diese Versicherungen werden einzeln oder in Kombinationen angeboten.

Auslandsreisekrankenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung
Reisegepäckversicherung
Reiseunfallversicherung

Die wichtigste Reiseversicherung ist die Auslandskrankenversicherung

Warum überhaupt?

Situation gesetzlich Versicherter
Im Ausland wird man fast immer als Privatpatient behandelt. In einigen europäischen Ländern gibt es mittlerweile bereits Verrechnungsabkommen, wonach die dortigen Ärzte auch nach der deutschen Gebührenordnung abrechnen sollen. Leider tun dies viele nicht und im Notfall auf die Suche zu gehen, ist sicherlich auch keine Lösung. Außerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte über die europäische Krankenversicherungskarte nicht versichert. Ein Krankenrücktransport ist in keinem Fall über die GKV abgesichert. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich.

Situation privat Versicherter
Sie sind grundsätzlich weltweit versichert, allerdings außerhalb von Europa, lt. Musterbedingungen nur für einen Monat. Das wichtige Thema „Rücktransport“ ist regelmäßig unzureichend oder gar nicht versichert. Außerdem würden im Ausland anfallende Kosten durch einen eventuell vereinbarten Selbstbehalt nicht erstattet werden. Auch die Beitragsrückerstattung könnte dadurch gefährdet werden. Die insgesamt hieraus resultierenden Kosten- und Gesundheitsrisiken sind erheblich.

Wichtige Begriffe

Reisekrankenversicherung

In der Regel umfasst die Reise-Krankenversicherung die folgenden Basisleistungen:

Ambulante und stationäre Heilbehandlung
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Einfache Zahnfüllungen
Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
Ärztlich verordneter Rücktransport in die Heimat
Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland

Leistungsstarke Tarife bieten ein erheblich umfangreicheres Leistungsspektrum an.

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten der Reise aus dem versicherten Reisearrangement, wenn die Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Versichert sind damit nur Ereignisse bis zum Reiseantritt.

Reiseabbruchversicherung

Sie ist die Verlängerung der Reiserücktrittsversicherung bis zum Urlaubsende. Die Kosten für einen Abbruch, eine Unterbrechung oder einer verspäteten Rückkehr von der bereits begonnenen Reise werden erstattet. Die Voraussetzung ist, dass ein versicherter Abbruchgrund vorliegt.

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung schützt im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks während der Urlaubsreise. Der Versicherungsschutz unterliegt Einschränkungen für einzelne Gegenstände, je nach Versicherer. Per Definition sind alle auf der Reise mitgeführten Gegenstände des persönlichen Bedarfs als Reisegepäck eingeordnet. Ob diese im Koffer, am Körper oder in der Kleidung mitgeführt werden, ist hierbei irrelevant. Auch Geschenke, Mitbringsel und Andenken, die im Verlauf der Reise erworben werden, sind in der Regel mitversichert. Eine Reisegepäckversicherung erstattet im Schadensfall eine zuvor festgelegte Versicherungssumme. Neben Beschädigung, Verlust und Diebstahl ist man auch bei verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks geschützt. In diesem Fall kann der Versicherte Ersatzeinkäufe bis zu einer vereinbarten Höhe tätigen. Die Reisegepäckversicherung ist für Geschäftsreisende besonders zu empfehlen (z. B. als Jahresvertrag).

Reiseunfallversicherung

Ein Unfall liegt bedingungsgemäß dann vor, wenn

eine der versicherten Personen durch ein plötzliches von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet
eine der versicherten Personen durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
eine der versicherten Personen bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen Gesundheitsschäden erleidet

Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die zum Tod oder zu einer dauernden Invalidität eines versicherten Reisenden führen.

Buchungsfrist von Auslandskrankenversicherung

Darunter versteht man die Frist, bis zu dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen sein muss. Bei den meisten Versicherern ist dies ein festgelegter Zeitraum vor Reiseanritt, in der Regel bis zum letzten Tag.

Familienbegriff

Viele Versicherer bieten einen Familientarif an. Dadurch kann sich eine Familie günstiger versichern.

Mitversicherte Personen

Der Kreis der mitversicherten Personen ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich definiert. Oft handelt es sich nur um die Familienangehörigen 1. und 2. Grades. Andere Versicherer regeln diesen Versichertenkreis großzügiger.

Versicherbare Gründe und Personen

Bei der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung sind Stornos oder Abbrüche aus verschiedenen Gründen, wie z. B.:

Tod
Unfall
unerwartete, schwere Erkrankung möglich.

Dabei sind nicht nur die betroffenen Reisenden selbst vom Versicherungsschutz erfasst, sondern auch andere Personen.

Somit gehören zu den versicherbaren Personen:

Die Mitreisenden
Die nicht mitreisenden Angehörigen
Die nicht mitreisenden Betreuungs-personen der minderjähriger Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen

Die genaue Definition der einzelnen Gruppen ist wiederum von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Somit kann ein Versicherungsfall sowohl durch die Reisenden, als auch durch die nicht mitreisenden Personen, ausgelöst werden.

Rücktransport aus dem Ausland

In der Auslandsreisekrankenversicherung ist immer der Rücktransport aus dem Ausland mitversichert. Allerdings sind die Voraussetzungen äußerst unterschiedlich definiert. Die häufig verwendete Begrifflichkeit „der medizinischen Notwendigkeit“ stellt für den Versicherten eine schwer zu erfüllende Voraussetzung dar.

Wesentlich kundenfreundlicher ist beispielsweise die folgende Definition:

Der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar
Die Krankenhausbehandlung im Ausland übersteigt voraussichtlich noch 14 Tage
Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport

Unterversicherung

Bei der Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung gibt es auch die Gefahr einer Unterversicherung, da die Prämie nach dem Reisepreis/Gepäckwert berechnet wird. Liegt dieser über der vereinbarten Versicherungssumme, wird im Schadenfall nur anteilig reguliert.

Überführung/Bestattung im Ausland

Sollte die versicherte Person während der Reise im Ausland versterben, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung die Bestattungskosten im Ausland oder die Überführungskosten ins Heimatland im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme.

Ausschlüsse

Auslandsreisekrankenversicherung

Heilbehandlungen, von denen bei Antritt der Reise aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie stattfinden mussten, sowie Krankheiten oder Unfallfolgen, zu deren Heilbehandlung im Ausland die Reise angetreten wurde.

Reisegepäckversicherung

Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Kernenergie oder wenn die Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß entstanden sind. Entschädigungsbegrenzungen gibt es bei Gegenständen wie Pelzen, Schmucksachen, sowie beim Verlieren von Sachen.

Reiseunfallversicherung

Nicht versichert sind insbesondere Unfälle durch Trunkenheit oder Drogenkonsum, mit wenigen Ausnahmen Infektionskrankheiten, Lebensmittel- und andere Vergiftungen, Bandscheibenschäden und die aktive Teilnahme an Motoradrennen. Darüber hinaus muss mit Leistungskürzungen gerechnet werden, soweit die Unfallfolgen durch Krankheiten verstärkt worden sind.

Schadenbeispiele

Die hier aufgeführten Beispiele dienen lediglich der vereinfachten Veranschaulichung. Ausführliche Definitionen hinsichtlich der Leistungsinhalte entnehmen Sie bitte den jeweils dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (= Rechtsgrundlage für die Leistungsbeurteilung/-prüfung).

Auslandskrankenversicherung

Bei einem Skiurlaub in Canada erleidet eine der versicherten Personen einen schlimmen Skiunfall und muss sich in ärztliche Behandlung begeben. Die Europäische Versicherungskarte hilft Ihnen nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben. Ohne die Auslandsreisekrankenversicherung würde der Versicherungsnehmer auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen bleiben.

 Reiserücktrittversicherung

Der geplante Familienurlaub in Italien muss vor dem Reisebeginn abgebrochen werden, da sich eine der versicherten Personen eine schwere Erkrankung zugezogen hat. Da hier ein versicherter Grund (Todesfall, schwerer Krankheit, Arbeitsplatzverlust...) vorliegt, werden die Stornierungskosten erstattet.

Reiseabbruchversicherung

Während eines erholsamen Strandurlaubes, passiert zu Hause ein Todesfall in der Familie. Die Urlaubsreise muss abgebrochen werden. Hierüber kann nun der Versicherungsnehmer den Wert des Resturlaubs oder entstehende Mehrkosten geltend machen.

Reisegepäckversicherung

Die gesamte Urlaubsfreude des Strandurlaubes ist verloren gegangen, als das versicherte Pärchen am Flughafen des Urlaubsortes ihres Reisegepäcks beraubt wird.

Reiseunfallversicherung

Der Versicherungsnehmer wollte sich um Urlaub nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen und hat deshalb eine Reiseunfallversicherung abgeschlossen. Die bleibende, andauernde Beinträchtigung die er sich bei einem Tennismatch zugezogen hat, war hierüber versichert.

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