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Nach den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn werden ab dem 1. Januar 2019 die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise der Rentenkasse bezahlt. Bisher wurden die Zusatzbeiträge für die Krankenkasse von den Versicherten allein bezahlt. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt nach Angaben des Gesundheitsministers unverändert. Insgesamt sollen so die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro entlastet werden.
Zudem gibt es Änderungen bei der Beitragsbemessung von hauptberuflich Selbstständigen. Wie es im Gesetzestext heißt, werden die Mindestbeiträge für Kleinselbstständige halbiert. Ihr monatlicher Mindestbeitrag sinkt ab Anfang 2019 auf 171 Euro.