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Die Opfer von Hochwasser-Schäden können künftig nicht mehr auf finanzielle Hilfen durch den Freistaat Bayern setzen: Nach einem Beschluss der CSU-Staatsregierung soll ab dem 1. Juli 2019 keine finanzielle Unterstützung durch den Staat in Form von Soforthilfen mehr gewährt werden, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren.
Ein Härtefall-Regelung für besonders schwere Einzelfälle soll aber bestehen bleiben. Nach den starken Überschwemmungen im vergangenen Frühsommer hatte der Freistaat insgesamt 57 Millionen Euro Hilfszahlungen an Betroffene geleistet. „Diese Hilfe war richtig und wichtig“, findet Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU).
Staatliche Hilfen bei Naturkatastrophen sollten aber nicht dazu führen, dass bewusst vom Abschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden abgesehen und nur auf den Staat vertraut werde, fordert Söder: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, als Ersatzversicherer zu fungieren.“ Dies gelte umso mehr, als eine Versicherung gegen Naturkatastrophen laut Staatsregierung „in über 99 Prozent der Fälle zu tragbaren Prämien möglich“ sei.
Unserer Meinung nach ist das nur die halbe Wahrheit, die Prämien können in Einzelfällen im vierstelligen Bereich liegen bzw. die Versicherer bieten Schutz nur gegen hohe Selbstbeteiligungen.
Leider sind hier für Sie keine pauschalen Aussagen über den Preis oder die Versicherbarkeit möglich, jeder Versicherer kalkuliert hier anders und teilweise genau nach Ihrer Hausnummer.
Das bedeutet für Sie, prüfen Sie Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf den Passus Elementarschäden.
Wie viel eine solche Versicherung gegen Hochwasserschäden kostet erfahren Sie bei uns oder dem Berater Ihres Vertrauens.